Die Ausbildung zum Kranführer

1-tägige Schulung

Die Ausbildung zum Kranführer kann von Ihnen innerhalb von einem Tag absolviert werden.

Dokumente sofort vor Ort

Bei uns erhalten Sie den Kranführerschein sofort vor Ort und müssen nicht lange warten.

Ausbildung nach DGUV Grundsatz 309-001

Unsere Ausbildung für den Kranführerschein wird gemäß der Richtlinien der Berufsgenossenschaft durchgeführt.

Vorraussetzungen für die Ausbildung

Um die Ausbildung zum Kranführer zu absolvieren, müssen Sie:

  • Mindestens 18 Jahre alt (im Rahmen der Berufsausbildung ab 16 Jahren)
  • Kenntnis der deutschen Sprache haben
  • Gesundheitlich zum Führen eines Krans geeignet sein
  • Ein aktuelles Passfoto und Sicherheitsschuhe mitbringen

Der Ablauf der Ausbildung

Ablauf für den Präsenzunterricht

  • Der Präsenzunterricht beginnt mit dem Treffen im Betrieb. (Der Unterricht kann dabei sowohl in unserem Ausbildungsbetrieb als auch in Ihrem eigenen Unternehmen abgehalten werden).
  • Anschließend beginnt der Unterricht mit den wichtigsten Grundlagen für Flurförderfahrzeuge oder Fertigungskrane.
  • Nach dem theoretischen Themenblock folgt die theoretische Führerscheinprüfung.
  • Ist die Prüfung erfolgreich bestanden, geht es über in den praktischen Teil mit Training am Stapler oder Kran.
  • Zum Abschluss wird die praktische Prüfung durchgeführt und daraufhin der Führerschein vor Ort ausgestellt.

Ablauf für das Homeschooling

  • Das Homeschooling beginnt mit einer Kursabsprache und dem Zusenden von Lerninhalten zur selbstständigen Bearbeitung.
  • Sind die Unterlagen bearbeitet folgt, ebenfalls remote, die theoretische Prüfung.
  • Die Prüfungen müssen unseren Ausbildern anschließend zur Bewertung zurückgeschickt werden.
  • Die Praxisübungen und praktische Prüfung erfolgt widerum nach Absprache in unserem oder Ihrem Betrieb.
  • Nach bestehen der Prüfung wird auch hier der jeweilige Führerschein direkt vor Ort ausgestellt.

Der Kranführerschein aus Ihrer Region

Da wir uns der Wirtschaftsregion Sauerland verschrieben haben, bieten wir unsere Kurse rund um Gabelstapler und Ladungskräne in allen Städten im und um den Märkischen Kreis an. Aus diesem Grund sind unsere Leistungen besonders in den Städten Iserlohn, Altena, Balve, Halver, Hemer, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg, Schalksmühle, Werdohl und dem wirtschaftlich starken Lüdenscheid gefragt. Ihre Stadt ist nicht dabei? Kein Problem! Unsere motivierten Mitarbeiter freuen sich auch über jeden Auftrag außerhalb des Märkischen Kreises.

Der Kranführerschein aus Ihrer Region

Da wir uns der Wirtschaftsregion Sauerland verschrieben haben, bieten wir unsere Kurse rund um Gabelstapler und Ladungskräne in allen Städten im und um den Märkischen Kreis an. Aus diesem Grund sind unsere Leistungen besonders in den Städten Iserlohn, Altena, Balve, Halver, Hemer, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg, Schalksmühle, Werdohl und dem wirtschaftlich starken Lüdenscheid gefragt. Ihre Stadt ist nicht dabei? Kein Problem! Unsere motivierten Mitarbeiter freuen sich auch über jeden Auftrag außerhalb des Märkischen Kreises.

Unser Kursangebot für Kranführerkurse

Kranführerschein 1-3 Personen

12.02.2025 - 31.12.2025

Märkischer Kreis

170,00€* ohne MwSt.

Kranführerschein 4-6 Personen

12.02.2025 - 31.12.2025

Märkischer Kreis

155,00€* ohne MwSt.

Kranführerschein ab 7 Pers.

12.02.2025 - 31.12.2025

Märkischer Kreis

145,00€* ohne MwSt.

Kranführerschein 1-5 Personen (Homeschooling)

12.02.2025 - 31.12.2025

Märkischer Kreis

155,00€* ohne MwSt.

Kranführerschein 6-10 Personen (Homeschooling)

12.02.2025 - 31.12.2025

Märkischer Kreis

140,00€* ohne MwSt.

Kranführerschein ab 11 Personen (Homeschooling)

12.02.2025 - 31.12.2025

Märkischer Kreis

130,00€* ohne MwSt.

*Alle oben aufgeführten Preise verstehen sich pro Person

*Alle oben aufgeführten Preise sind gemäß §19 UStG ohne Umsatzsteuer

*Anfahrt bis 10 Km ohne zusätliche Kosten und ab dem 11 Km zzgl. 0,60€/Km

*Bei nicht rechtzeitiger Absage eines verbindlich vereinbarten Termins, das heißt, wenn die Absage nicht mindestens 3 Tage vor dem Termin erfolgt, oder bei Nichterscheinen zum Termin, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 35 % des vereinbarten Preises der gebuchten Dienstleistung fällig.

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